Die Internetseite von Martin Oppermann |
Herzlich willkommen auf meiner Internetseite!
Ich interessiere mich für Informatik und insbesondere für Sortierverfahren.
Deshalb werde ich hier in Zukunft ein wenig darüber schreiben und auch nach und nach die Quellcodes aller Sortierverfahren veröffentlichen, die seit dem Jahr 1985 von mir selbst entwickelt wurden.
Vorerst beschäftige ich mich voll und ganz mit der Verbesserung und anschließenden Veröffentlichung meines Sortierverfahrens "Babylonsort".
Ich hatte die Entwicklung dieses Sortierverfahren zwar bereits am 21. September 2021 beendet, aber wie ich heute weiß, scheint Babylonsort nicht nur das schnellste stabile, sondern sogar generell das schnellste Sortierverfahren überhaupt zu sein.
Aus diesem Grund möchte ich die Welt der Informatik nun nicht länger auf diesen Quellcode warten lassen.
Ich beschäftige mich auch mit echten und simultanen Rekursionen (Rekursive Programmierung), HTML, KNN / ANN, PHP, Verschlüsselung und "Visual Basic" innerhalb von Excel.
Auch über diese Themen will ich in Zukunft ein wenig schreiben.
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Warnung! Probleme bei der Verwendung von PHP 8.0 aufwärts
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Mir ist bereits seit dem 28. August 2021 bekannt, dass es bei der Verwendung von PHP 8.0 zu massiven Problemen kommen kann.
Teilweise funktionieren Internetseiten gar nicht mehr und man sieht nur einen weißen Hintergrund.
Weil ich durch meinen Provider dazu gezwungen wurde auf Versionen von PHP ab der Version 8.0 umzustellen, habe ich am 6. Februar 2023 leider die Feststellung machen müssen, dass das Problem mit PHP 8.0 noch immer besteht und dass ebenfalls die Versionen 8.1 und 8.2 davon betroffen sind.
Was die anderen Nutzer genau für Probleme haben, kann ich natürlich nicht beurteilen, aber ich rate allen die PHP ab Version 8.0 verwenden wollen / müssen dringend dazu, die Funktionen aller verwendeten Befehle intensiv zu testen.
Die Lösung für mich:
Am Abend des 6. Februar 2023 habe ich dann endlich herausgefunden, was PHP ab der Version 8.0 bei mir für Probleme verursachte.
Es gibt nämlich den Befehl "fopen" nicht mehr, über den man früher Dateien speichern, erweitern und laden konnte.
Anstelle dessen muss man nun wie folgt programmieren:
Dateien laden:
$Datei = file_get_contents($Dateiname);
Datei speichern:
file_put_contents($Dateiname, $Datei);
Dateien erweitern:
file_put_contents($Dateiname, $Text, FILE_APPEND);
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Meine Erfahrung mit der US-Firma "EaseUS" und deren Software "Data Recovery"
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Im Juni 2021 hatte ich auf meinem Computer leider versehentlich einige wichtige Dateien gelöscht.
Im Internet habe ich dann nach einer Software zur Datenrettung gesucht und war so - leider - auf die Firma "EaseUS" aus den USA und deren Software "Data Recovery Wizard Pro 14.2" aufmerksam geworden.
Die Software wurde damit beworben, dass sie bei jeder Art von Datenverlust die Dateien mit einer Wiederherstellungsrate von 99,7% retten könne.
Man konnte die Software zudem gratis testen und im Falle eines Kaufs, wurde auf eine 30-tägige "Geld-Zurück-Garantie" hingewiesen.
Ich hatte dann die Testversion heruntergeladen und diese zeige mir dann an, dass ich alle meine Dateien wiederherstellen könne.
Aber NUR mit der Vollversion.
Diese habe ich dann für 60 Euro gekauft und meine Testversion mit einem Freischaltcode zur Vollversion gemacht.
Leider war die Wiederherstellung meiner Dateien dann aber nicht möglich gewesen, obwohl mir die Software dies zuvor zugesichert hatte.
Deshalb wollte ich dann von meiner "Geld-Zurück-Garantie" Gebrauch machen.
Dies wurde mir durch EaseUS dann aber verweigert.
Angeblich ginge dies bei meiner SSD-Festplatte generell nicht, weshalb ich von der Rückzahlung ausgeschlossen sei.
Meine Hinweise auf die Versprechungen der Internetseite, sowie meine Frage, warum dort dann nicht darauf hingewiesen werden würde, dass dies bei SSD-Festplatten nicht ginge, lies EaseUS unkommentiert.
Ebenso wie meinen Hinweis darauf, dass mir die Software einen falschen Sachverhalt vorgetäuscht hatte, um mich zum Kauf der Vollversion zu bewegen.
Ich habe mich daraufhin mit meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt.
Zunächst einmal wurde mir mein Verdacht bestätigt, dass diese Angelegenheit zwar ganz klar unter den §263 StGB fallen würde, aber weil die Schadenssumme mit nur 60 Euro sehr gering war, würde ich keine Möglichkeit haben das Geld vor Gericht einzuklagen.
Zum einen deshalb, weil (Zitat) "die meisten Richter in Deutschland für eine Schadenssumme unter 1600 Euro gar nicht von ihrem Schreibtisch aufstehen würden" und zum anderen auch deshalb, weil die deutsche Justiz in diesem Fall gar nicht in der Lage sei, gegen eine Firma aus den USA vorzugehen.
Meine Dateien habe ich dann aber doch noch retten können und zwar mit einer kostenlosen Software aus dem Internet.
So viel zu dem Thema, dass dies bei SSD-Festplatten angeblich generell nicht funktionieren würde.
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(Die Verwendung von Teilen der Screenshots der damaligen Internetseite von EaseUS, geschieht als Medienkritik gemäß Art. 5 GG.)
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